Wie vor wenigen Tagen bekannt wurde, hat das Verwaltungsgericht Oldenburg am 28. Oktober dem Widerspruch des Freundeskreises freilebender Wölfe e.V. gegen die vom NLWKN erteilte artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Elternrüden des Friedeburger Rudels stattgegeben und damit zum zweiten Mal in Folge der Abschusspolitik des scheidenden Umweltministers Lies eine klare Absage erteilt. „Als langjähriges Mitglied freue ich mich ganz besonders über diesen Erfolg des Freundeskreises freilebender Wölfe, der dem EU-Recht endlich Geltung verschafft“, kommentiert der Vorsitzende des NABU Heidekreis, Klaus Todtenhausen, die gerichtliche Entscheidung. „Die in der FFH-Richtlinie geregelten Schutzvorschriften für streng geschützte Arten sind auch in Deutschland vollumfänglich umzusetzen und können auf nationaler Ebene nicht einfach durch Gesetze, Verordnungen, Verfügungen oder Verwaltungsakte ausgehebelt werden.“
Wie bereits im Beschluss zum Widerspruch gegen die Tötung eines Wolfes aus den Rudeln Garlstedt und Schiffdorf vom 22. März, kommt die Kammer in ihrer Begründung zu dem Schluss, dass der Anwendungsbereich der §§ 45 Abs. 7 Satz 1 und 45a Abs. 2 Satz 1 BNatSchG aufgrund europarechtlicher Vorgaben restriktiv auszulegen ist, weil jede Erweiterung zwangsläufig zu einer Aushöhlung der Ausnahmevorschrift führt. Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen können folglich nur für einzelne, anhand von DNA-Proben als schadensverursachend identifizierte Wolfsindividuen erteilt werden – und zwar auch dann, wenn der Schadensverursacher keine besonderen äußerlichen Merkmale aufweist und sich daher im Feld nur schwer von anderen Wölfen unterscheiden lässt. „Der sukzessive Abschuss einzelner Rudelmitglieder in der Hoffnung, man werde den „richtigen“ Wolf schon irgendwann erwischen, ist weder rechtskonform noch zielführend“, stellt Pressesprecherin Dr. Antje Oldenburg klar. „Abschüsse zerstören die sozialen Beziehungen innerhalb eines Rudels und führen erfahrungsgemäß eher zu mehr als zu weniger Übergriffen auf Weidetiere“. Entscheidend für das Ausmaß der Schäden sei nicht die Größe der Wolfsbestände oder die Anzahl der Nutztiere, sondern wie gut oder schlecht sie vor Wolfsübergriffen geschützt sind.